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   LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97   

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https://dejure.org/1997,7310
LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97 (https://dejure.org/1997,7310)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.1997 - 4 Sa 118/97 (https://dejure.org/1997,7310)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 4 Sa 118/97 (https://dejure.org/1997,7310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Möglichkeit der Restitutionsklage bei Aufhebung eines für eine wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärung erforderlichen Verwaltungsaktes; Voraussetzung eines unverschuldeten Unvermögens der Geltendmachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 580 Nr. 6, Nr. 7b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97
    Dem angegriffenen Urteil muß durch den Restitutionsgrund eine der Grundlagen, auf denen es beruht entzogen sein (BGHZ 31, 356 ff., BGHZ 103, 121 ff., S. 126 m. w. N.) .

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 20. Auflage § 580 Rz. 10 m. w. N.; Zöller/Greger, ZPO , 20. Auflage § 580 Rz. 13 m. w. N.; BGHZ 103, 121 ff.) .

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97
    Auf Feststellungen, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354; BGHZ 31, 356 ff.) .
  • RG, 12.12.1883 - I 399/83

    Zulässigkeit der Verbindung einer neu aufgefundenen Urkunde mit anderen

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97
    Auf Feststellungen, die nur in Verbindung mit anderen im Vorprozeß nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger günstigeren Entscheidung führen können, kann die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO nicht gestützt werden (RGZ 14, 329, 330; BGHZ 6, 354; BGHZ 31, 356 ff.) .
  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97
    § 79 ArbGG i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO eröffnet auch dann die Möglichkeit der Restitutionsklage, wenn ein Verwaltungsakt, der Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist, durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgehoben wird und hierdurch die Grundlage für die frühere arbeitsgerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer Willenserklärung entfällt (vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1980 - 6 AZR 210/80 - AP Nr. 7 zu § 12 Schwerbehindertengesetz - zu II der Gründe m. w. N.) .
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Etzel, die Richter Bitter und Dr. Fischermeier sowie die ehrenamtliche Richterin Nielebock und den ehren amtlichen Richter Dr. Kirchner für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juni 1997 - 4 Sa 118/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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